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Prices, rates

PRICES, RATES

This is the difficult part, because the size, quality level and complexity of specific projects can vary quite a bit.

As a rough guide the price per translated word rarely exceeds CAD 0.20 and is usually less. The minimum charge per job is CAD 40.00 plus VAT, GST or PST, if applicable.

For interpreting, the hourly rate is CAD 50.00 with a minimum of CAD 200.00 per job plus expenses.

Additional fees may be charged for extra proofreading, DTP, OCR or decompiling-compiling and other extra services required to transfer non-editable content (PDF, software, help files, manuals, websites) into editable content and back into the original format. Prices for these services are negotiated on a case-to-case basis.

A sk for a free quote and we will provide you with an exact and binding price.

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PREISE

Leider lässt sich kein verbindlicher Pauschalpreis festlegen, da Auftragsumfang, Anspruch und Komplexität des Originaltextes sich von Fall zu Fall zu sehr unterscheiden. Ein Richtwert für allgemeinsprachliche und einfache technische Übersetzungen ist 1,00 Euro pro Normzeile (55 Zeichen; ca. 12 Cent pro Wort) und für Dolmetschereinsätze 36,- Euro pro angefangene Stunde, zuzüglich Reisekosten und Mehrwertsteuer, falls zutreffend. Der Mindestauftragswert für Übersetzungen beträgt 20,- Euro, für Dolmetschereinsätze 144,- Euro.

Übersetzer rechnen in Deutschland zumeist auf der Grundlage von Zeilenpreisen. In anderen Ländern wird oft ein Preis pro Wort angegeben. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, hier einige Eckwerte:

1 Seite DIN A4 = 50 Zeilen = 400 Wörter; 1 Zeile = 8 Wörter = 55 Zeichen; 1 Wort = 7 Anschläge/Zeichen (inkl. Leerzeichen). Somit rechnet man einen Zeilenpreis von Euro 1,- um in einen Preis pro Wort von 12 Cent und in einen Preis pro Zeichen von 1,8 Cent.

Eine unverbindliche Preisanfrage wird immer umgehend beantwortet. Es ist dabei hilfreich einen Mustertext mitzuschicken. Daraufhin kann meistens schon ein verbindliches Angebot erstellt werden. Außerdem kann eine aktuelle ABG jederzeit angefordert werden.

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Hier folgt, rein informativ, noch einen Ausschnitt aus dem aktuellen und bundesweit gültigen Vergütungsgesetz für Übersetzer und Dolmetscher mit Richtwerten für ihre Honorare. Alle Informationen unter Vorbehalt. Stand: Dezember 2004.                       _____________________________________________________________________________
 
JVEG – Ausschnitt
aus dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, welches am 01.07.2004 in Kraft getreten ist.

Abschnitt 3

Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern

( § 5 Fahrtkostenersatz

(1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt.

(2) Bei Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs werden 1. dem Zeugen oder dem Dritten (§ 23) zur Abgeltung der Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,25 Euro,

2. den in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Anspruchsberechtigten zur Abgeltung der Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt zuzüglich der durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der Reise regelmäßig anfallenden baren Auslagen, insbesondere der Parkentgelte.)

§ 8 Grundsatz der Vergütung

(1) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten als Vergütung

1. ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11),

2. Fahrtkostenersatz (§ 5),

3. Entschädigung für Aufwand (§ 6) sowie

4. Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12).

(2) Soweit das Honorar nach Stundensätzen zu bemessen ist, wird es für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war; anderenfalls beträgt das Honorar die Hälfte des sich für eine volle Stunde ergebenden Betrags.

(3) Soweit vergütungspflichtige Leistungen oder Aufwendungen auf die gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten entfallen, ist die Vergütung nach der Anzahl der Angelegenheiten aufzuteilen...............

§ 9 Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher

... (3) Das Honorar des Dolmetschers beträgt für jede Stunde 55 Euro. Ein ausschließlich als Dolmetscher Tätiger erhält eine Ausfallentschädigung in Höhe von höchstens 55 Euro, soweit er durch die Aufhebung eines Termins, zu dem er geladen war und dessen Aufhebung nicht durch einen in seiner Person liegenden Grund veranlasst war, einen Einkommensverlust erlitten hat und ihm die Aufhebung erst am Terminstag oder an einem der beiden vorhergehenden Tage mitgeteilt worden ist....

§ 11 Honorar für Übersetzungen

(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.

(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.

(3) Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine
schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.